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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt
1. Die Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt ist Vermittler des Berherberungsvertrages zwischen Gast (Mieter)
und dem Besitzer des Urlaubquartiers (Vermieter). Die Haftung der Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt
beschränkt sich deshalb auf die ordnungsgemäße Vermittlung.
2. Der Buchung des Feriendomizils ist für den Gast (Mieter) und dem Vermieter nach deren
Unterschrift auf dem von der Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt zur Verfügung gestellten Mietvertrag rechtsverbindlich.
3. Die Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt bestätigt unverzüglich nach Zustandekommen des Beherberungsvertrages die Buchung
gegenüber den beiden Vertragsparteien (Mieter und Vermieter) schriftlich.
4. 10 Tage nach schriftlicher Bestätigung des Beherbergungsvertrages durch die Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt ist eine
Anzahlung in Höhe von 10 % der Buchungssumme fällig. 10 Tage vor Anreisetag ist die Restbetrag fällig.
Der Mieter überweist die Beträge auf das Konto der Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt. Unverzüglich - spätestens
3 Tage - nach Zahlungseingang lässt die Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt die um die Vermittlungsprovision
gekürzte Buchungssumme dem Konto des Vermieters gutschreiben.
5. Die im Onlinekatalog eingestellten Objektbeschreibungen und Mietpreise sind Grundlage des zwischen
Gast und Vermieter geschlossenen Beherbergungsvertrages.
6. Der Vermieter verpflichtet sich das gemietete Feriendomizil ab 14,30 Uhr des vereinbarten Anreisetages
bis 9,30 Uhr des vereinbarten Abreisetages dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand
entsprechend den Beschreibungen im Onlinekatalog zur Verfügung zu stellen.
7. Der Gast verpflichtet sich das überlassene Urlaubsquartier sowie die Einrichtung während der Mietdauer
sorgsam zu behandeln, den Müll während der Mietdauer in die dafür vorgesehen Abfallbehältnisse
ordnungsgemäß zu entsorgen sowie die an der Mietsache entstandenen Schäden dem Vermieter unverzüglich
zu melden. (Grundsätzlich haftet der Gast für die durch ihn verursachten Schäden.)
8. Im Übrigen - insbesondere auch für die Stornierung einer gebuchten Wohnung - gelten
für den Gast und den Vermieter die für Beherbergungsverträge geltenden Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach hat der Gast im Falle der Stornierung
dem Vermieter den sogenannten Mietausfallschaden zu ersetzen.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt dem Gast den Abschluss einer Reiseversicherung
(Reiserücktrittskosten, Reiseabbruchkosten).
Im Falle der Stornierung einer Buchung durch den Gast berechtnet die Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt
als Vermittler eine Stornogebühr in Höhe von 30,- €.
9. Nebenabreden zum Beherbergungsvertrag durch den Gast oder Vermieter sind unwirksam
sofern diese nicht durch die Haubarg-Peerboos GmbH, Vermittlung von Ferienwohnungen auf Eiderstedt schriftlich bestätigt wurden.
10. Gerichtsstand ist das für St. Peter-Ording zuständige Gericht.
11. Sollte einer dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen
Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
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